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KfW-Sanierung: Effizienzhaus und Tilgungszuschuss

Die KfW setzt die Effizienzhaus-Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude um. Gefördert wird nicht bar, sondern über einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss – beantragt über die Hausbank.

Beratung zur KfW-Förderung einer energetischen Sanierung
Tilgungszuschuss
statt Barauszahlung
Hausbank
Weg der Antragstellung
vor Baubeginn
Antragszeitpunkt
EEE
Pflichtbegleitung

Im Detail

Was Sie wissen sollten

Wie die Förderung technisch funktioniert

Die KfW vergibt einen zinsvergünstigten Kredit. Nach erfolgreichem Nachweis wird ein prozentualer Anteil der Kreditsumme als Tilgungszuschuss von der Restschuld abgezogen. Es fließt kein Geld auf das Konto – die Schuld sinkt.

Bei vollständiger Eigenfinanzierung wird dieser Weg nicht in Anspruch genommen; die Finanzierungsentscheidung gehört deshalb vor die Beauftragung.

Effizienzhaus-Stufen

Die Stufe beschreibt den Primärenergiebedarf gegenüber einem Referenzgebäude: EH 40 bedeutet 40 % des Referenzbedarfs. Je niedriger die Zahl, desto höher der Zuschlag. Der Ist-U-Wert der Außenwand von 0,088 W/(m²K) ist eine bauliche Voraussetzung für die oberen Stufen.

Der Weg zum Antrag

Energieeffizienz-Experte einbinden, Zielstufe festlegen, Bestätigung zum Antrag erstellen lassen, Antrag über die Hausbank stellen, Zusage abwarten, erst dann Bauvertrag schließen. Nach Fertigstellung folgt die Bestätigung nach Durchführung.

Auf einen Blick

Die wichtigsten Punkte

  • Zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Antrag über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
  • Bestätigung zum Antrag vor Vorhabenbeginn
  • Bestätigung nach Durchführung als Verwendungsnachweis
  • Fachplanung und Baubegleitung anteilig förderfähig
  • Bonus für serielle Sanierung bei vorgefertigten Elementen

Häufige Fragen

Antworten zu diesem Thema

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Bei den Kreditvarianten nicht. Die Hausbank reicht den Antrag an die KfW weiter.

Was passiert, wenn der Bauvertrag schon läuft?

Ein unterschriebener Bauvertrag gilt in der Regel als Vorhabenbeginn – danach entsteht kein Förderanspruch mehr.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

Er hängt von Effizienzhaus-Stufe und Boni ab. In Kombination sind bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erreichbar.

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