BEG, KfW und Tilgungszuschuss – ohne Behördendeutsch erklärt
Die Förderlogik ist nicht kompliziert, sie ist nur schlecht erklärt. Hier stehen die Begriffe in klarer Sprache, der richtige Ablauf in sechs Schritten und die Irrtümer, die in der Praxis am häufigsten Fördergeld kosten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – der Förderrahmen des Bundes.
Die BEG bündelt die Gebäudeförderung des Bundes in mehreren Programmteilen. Für die Sanierung eines gesamten Gebäudes zum Effizienzhaus ist die BEG Wohngebäude (BEG WG) bzw. BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) maßgeblich; Einzelmaßnahmen laufen über die BEG EM. Für eine Fassadensanierung mit RENOFLEX® ISOTHERM ist der Weg über die Effizienzhaus-Systemsanierung in der Regel wirtschaftlich deutlich attraktiver als die Einzelmaßnahme.
KfW
Die Förderbank, die den Effizienzhaus-Kredit inklusive Zuschuss auszahlt.
Die KfW setzt die BEG-Vorgaben für Effizienzhaus-Sanierungen um. Sie vergibt keinen reinen Barzuschuss, sondern einen zinsvergünstigten Kredit, von dem ein Teil der Schuld erlassen wird. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank – die BAFA ist für andere Programmteile zuständig.
Tilgungszuschuss
Teil des Kredits, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Tilgungszuschuss ist ein prozentualer Anteil des Kreditbetrags, den die KfW nach erfolgreichem Nachweis von der Restschuld abzieht. Bei 40 % Tilgungszuschuss und 500.000 EUR förderfähigem Kreditbetrag reduziert sich die Rückzahlungsverpflichtung um 200.000 EUR. Es fließt kein Geld auf das Konto – die Schuld sinkt.
WPB-Bonus
Bonus für serielle Sanierung mit industriell vorgefertigten Bauteilen.
Der Bonus für Serielle Sanierung honoriert den Einsatz vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente. Er kommt zur Basisförderung und zum Effizienzhaus-Zuschlag hinzu und ist genau der Grund, warum eine vorgefertigte Vorhangfassade eine höhere Förderquote erreicht als eine konventionell verputzte Dämmung.
Effizienzhaus-Stufe
Kennzahl für den Primärenergiebedarf gegenüber einem Referenzgebäude.
EH 40 bedeutet: Das sanierte Gebäude benötigt 40 % der Energie des gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Je niedriger die Zahl, desto höher die Förderquote. Der mit RENOFLEX® ISOTHERM nachgewiesene Ist-Wert von 0,088 W/(m²K) – rund ein Drittel des GEG-Grenzwerts von 0,24 W/(m²K) – ist die bauliche Voraussetzung für die oberen Stufen.
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Pflichtbegleitung; die Kosten sind selbst förderfähig.
Ohne eine in der Expertenliste des Bundes geführte Sachverständige bzw. einen Sachverständigen gibt es keine Effizienzhaus-Förderung. Der EEE bestätigt die Planung vor Antragstellung und die Umsetzung nach Fertigstellung. Die Honorarkosten für Fachplanung und Baubegleitung werden anteilig mitgefördert.
Förderfähige Kosten
Der Kostendeckel, auf den die Prozentsätze gerechnet werden.
Die Förderquote bezieht sich nicht auf die Gesamtkosten, sondern auf einen je Wohneinheit gedeckelten Höchstbetrag der förderfähigen Kosten. Nur energetisch wirksame Maßnahmen zählen dazu – inklusive Planung, Baubegleitung und Nachweisen, aber ohne rein gestalterische Zusatzwünsche.
Rechenbeispiel
Zuschuss, Restschuld und Rate selbst durchrechnen
Wohneinheiten, Investitionssumme, Zielstufe und Boni eingeben – die Zusammenfassung zeigt sofort, was Förderung praktisch bedeutet.
Ihre Eckdaten
Ergebnis-Zusammenfassung
30 %
Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten
Basisförderung Effizienzhaus+15 %
Bonus Serielle Sanierung (WPB)+15 %
Förderfähige Kosten
900.000 €
Deckel: 1.440.000 € bei 12 WE
Tilgungszuschuss
− 270.000 €
entspricht 30 % der Investitionssumme
Verbleibende Restschuld
630.000 €
zinsvergünstigt über 20 Jahre
Monatliche Rate
3.305 €
bei 2,39 % p. a., Zinskosten 163.135 €
Amortisation & CO₂-Ersparnis
Energieeinsparung
126.000 kWh/a
71 % weniger Endenergie – von 210 auf 60 kWh/m²a
Energiekosten pro Jahr
− 15.120 €
von 21.168 € auf 6.048 € im ersten Jahr
Amortisation Eigenanteil
28 Jahre
Ohne Förderung: 35 Jahre – bei 3 % Preissteigerung p. a.
CO₂-Ersparnis
25,3 t/a
506,5 t über 20 Jahre
Kumulierte Energiekosten-Ersparnis über 20 Jahre: 406.280 € – gerechnet mit 3 % Preissteigerung pro Jahr.
Einheiten- und Plausibilitätscheck
Alle Eingaben sind vollständig, einheitenkonform und widerspruchsfrei.
Klartext: Von 900.000 € Investition übernimmt die Förderung 270.000 € als Erlass der Restschuld. Zu finanzieren bleiben 630.000 €.
Vereinfachte Modellrechnung zur Erläuterung der Mechanik. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Programmbedingungen, der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten je Wohneinheit und die Bestätigung der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten. Keine Zusage, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Tilgungszuschuss ist kein Geldeingang, sondern ein Schuldenerlass innerhalb des KfW-Kredits. Wer die Sanierung vollständig aus Eigenkapital bezahlt, nimmt den Kreditweg gar nicht erst in Anspruch – und verliert damit den Zuschuss.
Finanzierungsweg vor der Beauftragung festlegen, nicht danach.
„Den Antrag stelle ich, wenn die Baustelle läuft.“
Der Antrag muss vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen gestellt sein. Ein bereits unterschriebener Bauvertrag gilt in der Regel als Vorhabenbeginn; Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen.
Reihenfolge: Energieeffizienz-Experte, Antrag, Zusage, dann Bauvertrag.
„Ich beantrage direkt bei der KfW.“
Kreditvarianten der BEG laufen über die Hausbank oder ein Finanzierungsinstitut, das den Antrag an die KfW weiterreicht. Ein direkter Kundenantrag ist bei diesen Programmteilen nicht vorgesehen.
Frühzeitig mit der Bank sprechen – sie ist Teil des Zeitplans.
„Fassadendämmung ist immer eine Einzelmaßnahme.“
Wenn die Fassade das Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe hebt, ist die Systemsanierung der wirtschaftlichere Weg: höhere Prozentsätze, höherer Kostendeckel und der Bonus für serielle Sanierung.
Vor dem Antrag prüfen, welcher Programmteil mehr bringt.
„40 % gibt es auf die gesamte Rechnungssumme.“
Die Prozentsätze gelten auf die förderfähigen Kosten bis zum programmseitigen Höchstbetrag je Wohneinheit. Alles darüber und alle nicht energetisch wirksamen Positionen bleiben unberücksichtigt.
Förderwirkung immer am gedeckelten Betrag rechnen, nicht am Angebotspreis.
„Die Bestätigung des Experten brauche ich nur am Ende.“
Es sind zwei Nachweise erforderlich: die Bestätigung zum Antrag vor Beginn und die Bestätigung nach Durchführung. Fehlt der erste, entsteht kein Förderanspruch – unabhängig von der Bauqualität.
Expertenbindung ganz am Anfang des Projekts herstellen.
„Förderung und Landesprogramme schließen sich immer aus.“
Eine Kumulierung ist teilweise möglich, hängt aber von der Reihenfolge und der jeweiligen Programmlogik ab. Falsch gestellte Einzelanträge können sich gegenseitig blockieren.
Kombinierbarkeit prüfen, bevor der erste Antrag rausgeht.
„Bei Vermietung lohnt sich das nicht.“
Gerade im Mehrfamilienhaus rechnet sich die Systemsanierung: Der Kostendeckel gilt je Wohneinheit, die Montage erfolgt im bewohnten Zustand, und der reduzierte Energiebedarf senkt die nicht umlagefähigen Anteile der CO₂-Kosten.
Förderfähige Kosten je Wohneinheit statt pauschal je Gebäude betrachten.
Reihenfolge
Der Ablauf, der den Förderanspruch sichert
01 Energieeffizienz-Experte einbinden
Vor allem anderen: Sachverständige oder Sachverständigen aus der Expertenliste des Bundes beauftragen. Ohne diese Einbindung entsteht kein Förderanspruch.
02 Zielstufe und Maßnahmenpaket festlegen
Bestandsaufnahme, U-Wert-Berechnung und Festlegung der angestrebten Effizienzhaus-Stufe. Grundlage für alle weiteren Zahlen.
03 Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
Der Experte stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Sie ist Pflichtbestandteil des Förderantrags.
04 Antrag über die Hausbank stellen
Die Bank reicht den Kreditantrag mit Tilgungszuschuss an die KfW weiter. Erst nach der Zusage werden Bauverträge unterschrieben.
05 Umsetzung mit vorgefertigten Elementen
Werksfertigung, Just-in-time-Anlieferung und Kranmontage. Der Bonus für serielle Sanierung wird durch die Vorfertigung dokumentiert.
06 Verwendungsnachweis und Zuschussverrechnung
Nach Fertigstellung bestätigt der Experte die Durchführung. Die KfW verrechnet den Tilgungszuschuss mit der Restschuld.