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Förderung

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen und unter Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten. Wir begleiten die Vorbereitung und die Nachweisführung.

Reihenfolge entscheidet über die Förderung

Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Der Antrag muss vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen vorliegen.

Rolle der Energieeffizienz-Expertise

Die Einbindung einer eingetragenen Expertin bzw. eines Experten ist Voraussetzung. Sie erstellt die Bestätigung zum Antrag und später den Verwendungsnachweis.

Unser Part

Wir liefern die technischen Grundlagen – Aufbau, U-Werte, Nachweise – und stimmen den Zeitplan so ab, dass Antrag, Vergabe und Montage zusammenpassen.