Reihenfolge entscheidet über die Förderung
Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Der Antrag muss vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen vorliegen.
Förderung
Vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen und unter Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten. Wir begleiten die Vorbereitung und die Nachweisführung.
Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Der Antrag muss vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen vorliegen.
Die Einbindung einer eingetragenen Expertin bzw. eines Experten ist Voraussetzung. Sie erstellt die Bestätigung zum Antrag und später den Verwendungsnachweis.
Wir liefern die technischen Grundlagen – Aufbau, U-Werte, Nachweise – und stimmen den Zeitplan so ab, dass Antrag, Vergabe und Montage zusammenpassen.
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